Sturmschäden und umgestürzte Bäume

Soforthilfe von Ottos Baumservice

Heute ist der 18. Januar 2018 – just in diesem Augenblick fegt Orkan FREDERIKE mit mächtigen Böen über den Westen Deutschlands hinweg. Das Resultat sind umgestürzte LKW, abgedeckte Dächer, abgeknickte oder entwurzelte Bäume, herabfallende Äste.

Das bedeutet Hochkonjunktur für Dachdecker und Versicherungs-Sachverständige, aber auch für uns.

 


Denn wir von Ottos Baumservice leisten Soforthilfe bei umgestürzten oder abgeknickten Bäumen.

Das ist unser Job, das können wir. Dafür sind wir speziell ausgebildet und ausgerüstet. Wir verfügen über Seilklettertechnik, Seilwinden, Hublifte, LKW, Krane und andere Maschinen Für uns ist kein Baum zu hoch und kein Ast zu dick.

Sollte es zu einem Schaden gekommen sein, kümmern wir uns um die Bergung der umgestürzten Bäume. Dabei vermeiden wir weitere Schäden durch den gezielten und fachmännischen Einsatz von Maschinen und Geräten. Natürlich kümmern wir uns auch um die Entsorgung von Baum, Borke und Astwerk.

Droht bei Ihnen ein Baum umzustürzen oder benötigen Sie einen Experten zur Beseitigung eines Baumes, zögern Sie nicht Kontakt aufzunehmen – wir sind Experten für Gefahrbaumfällung!

Sie erreich uns unter 0157 77 597 456  oder 0 21 92 – 65 65 bzw. Über unsere Homepage, per Mail unter ottos-baumservice@gmx.de

 


Begutachtung und Baumschnitt als Vorsorge

Stürme hat es immer und zu allen Zeiten gegeben. Die Häufigkeit und Heftigkeit einzelner Stürme hat jedoch offensichtlich erheblich zugenommen. Die Beurteilung wie weit Klimawandel und der menschliche Einfluss daran Schuld tragen überlassen wir den Fachleuten.

Uns als Baumprofis geht es uns darum, Ihnen als Baumbesitzer mit Rat und Tat zur Seite zu stehen. Schützen Sie sich schon im Vorfeld vor den möglichen Folgen solcher Stürme indem Sie Bäume regelmäßig von einem Baumexperten begutachten und beschneiden lassen.

Auf der Grundlage baumphysiologischer Aspekte werden wir die notwendigen Maßnahmen ermitteln. In vielen Fällen genügt eine professioneller Kroneneinkürzung oder deine Kronensicherung, um den Baum zu erhalten. Natürlich beachten wir auch ästhetische Gesichtspunkte beim Schnitt.

Ist die Fällung des Baumes unvermeidbar, weil sonst beim nächsten Sturm Gefahr für Leib und Leben droht,  führen wir die Baumfällung gerne für Sie durch.

 


Pflichten als Baumbesitzer

Bei Bäumen in Randlage zu öffentlichen Straßen oder Wegen besteht die sogenannte „Verkehrssicherungspflicht“.

Hier ist der Eigentümer verpflichtet, schädliche Einwirkungen auf die Passanten, Spaziergänger und Verkehrsteilnehmer zu vermeiden und den Baumbestand so anzulegen und zu kontrollieren, dass er „im Rahmen des nach forstwirtschaftlicher Erkenntnis Möglichen, gegen Windbruch und Windwurf gesichert ist“. Spätestens hier kann Sie nur ein Fachmann zuverlässig vor Schadensersatzansprüchen Dritter bewahren.

So nebenbei bemerkt: Sven Otto, Inhaber von Ottos Baumservice ist gelernter Forstwirt und berät sie gerne vor Ort.

 


Kein Wald bei Sturm

Dass ein Wald bei einem Sturm sicherlich nicht zu den sichersten Orten gehört, kann sich sogar ein Kind ausmalen. Aber wenn einem beim Waldspaziergang Äste, Zweige oder gar ganze Bäume um die Ohren sausen haftet zudem niemand. Denn Waldbesitzer haben ausdrücklich keine Verkehrssicherungspflicht für sogenannte waldtypische Gefahren – und dazu gehören bei Sturm eben herumfliegende Äste und dergleichen. Also beim Sturm bitte auf der Couch bleiben und ein schickes Holzfeuer im Kamin prasseln lassen, statt im Wald spazieren zu gehen.